Der Wasserzweckverband informiert
Neuigkeiten aus dem Zweckverband, Informationen zum Trinkwasser und wichtige Nachrichten für das Verbandsgebiet lesen Sie an dieser Stelle.
Wasserzählerablesung
Wasserzählerablesung durch Kundenablesung – Versand von Ablesekarten
Auch in diesem Jahr wird die Zählerdatenerfassung durch Selbstablesung der Kunden erfolgen. Die positiven Erfahrungen aus den letztjährigen Kundenablesungen und auch die vielen positiven Rückmeldungen der Kunden haben zu dieser Entscheidung geführt.
Der Stand des Wasserzählers wird somit wieder durch eine reine Kunden-Ablesung ermittelt.
Alle Hauseigentümer (keine Mieter) erhalten von uns wieder für jedes Objekt Anfang Dezember 2022 ein Anschreiben. In diesem Anschreiben bitten wir die Kunden die Ablesung des Wasserzählers selbst durchzuführen.
Ausgenommen von diesem Anschreiben sind nur die Objekte bei denen eine Selbstablesung nicht möglich ist, dies ist den Eigentümern aber bereits bekannt.
Wir bitten alle Kunden den Stand des Wasserzählers bis spätestens 09.01.2023 zu übermitteln. Falls wir keine Nachricht über den Zählerstand erhalten, müssen wir den Stand leider schätzen.
Es gibt wieder drei Möglichkeiten uns den Wasserzählerstand zu übermitteln:
- Scannen Sie den QR-Code auf dem Anschreiben und übermitteln Sie den Zählerstand bequem per Smartphone.
- Meldung über unseren Online-Service unter http://www.wasserghg.de
- Versand der ausgefüllten Zählerablesekarte an die WasserGHG
Bitte unterstützen Sie uns bei der Zählerstandsermittlung, nur mit einem aktuellen Zählerstand können wir Ihnen eine genaue Jahresabrechnung für das Jahr 2022 erstellen.
Bei Fragen rund um die Wasserversorgung und Zählertechnik können Sie sich gerne an uns wenden – Frau Niedermühlbichler, Frau Wind und Herr Heiß sind gerne für Sie da.
Mitteilung - Eigentümerwechsel
Sollte bei Ihnen ein Eigentümerwechsel des Objekts anstehen bzw. bereits erfolgt sein, so bitten wir Sie uns dies sehr zeitnah mitzuteilen. Sowohl beim Verkauf eines Objekts, aber auch bei der Hofübergabe oder auch Übergabe eines Objekts von den Eltern an die Kinder sind immer einige Punkte zu beachten. Bei einem Eigentümerwechsel dürfen Sie uns gerne telefonisch kontaktieren, in wenigen Minuten sind hier alle wichtigen Angaben geklärt. Gerne können Sie dies aber auch über unser Formular auf unserer Internetseite www.wasserghg.de tun. Sie finden das Formular unter dem Link „Download-Service“ auf der Startseite.